Hausordnung des OHG
Unsere Hausordnung am Otto-Hahn-Gymnasium
Das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft verlangt gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft sowie Verantwortungs-gefühl. Wir verpflichten uns daher zu einem sorgsamen und achtsamen Umgang mit den uns anvertrauten Einrichtungen und zur aktiven Gestaltung des Schullebens.
- Umgang miteinander: Uns ist eine Schule wichtig, die getragen wird vom wertschätzenden Miteinander von Schülern, Lehrern, Eltern. Als Schulgemeinschaft verpflichten wir uns, aufeinander zu achten und das Eigentum anderer zu respektieren.
Wir wollen höflich und verantwortungsvoll miteinander umgehen und uns an die Regeln des Zusammenlebens halten. Wir setzen uns aktiv gegen alle Formen von Gewalt und Mobbing ein. Vor dem Hintergrund unserer individuellen, sozialen und kulturellen Vielfalt wollen wir ein Umfeld schaffen, in dem sich Verantwortung, Toleranz, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit entwickeln können. Diebstahl, Sachbeschädigung, Gefährdung der Gesundheit und Unfallgefahr müssen sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet werden. Fundgegenstände sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
- Sauberkeit: Wir achten auf die Sauberkeit auf dem Schulgelände und im gesamten Schulgebäude.
Wir unterlassen jede Art der Verunreinigung durch Wegwerfen von Gegenständen, Verpackungen, Essensresten, Kaugummi o. a. Für die Sauberkeit der Unterrichtsräume, der Flure und der Toiletten ist jeder mitverantwortlich. Für die mutwillige Beschmutzung und Beschädigung von Räumen und Einrichtungsgegenständen müssen die Schüler(innen) selbst geradestehen.
- Sicherheit und Gesundheit: Alle Handlungen, die den Schüler/die Schülerin selbst und andere gefährden, sind unbedingt zu unterlassen. Wir verpflichten uns, auf das Wohl der Schulgemeinschaft zu achten und für die Sicherheit aller Sorge zu tragen.
Das Werfen von Steinen, Kastanien, Schneebällen u. Ä. ist wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr verboten. Das Mitbringen von Skateboards, Kickboards u. Ä. ist untersagt. Ebenso ist das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, von Waffen, auch von Messern, verboten.
Das Mitbringen, der Vertrieb, Erwerb und Genuss von Alkohol, Drogen und Rauschmitteln jeglicher Art ist auf dem Schulgelände verboten. Während der Unterrichtszeit darf niemand unter dem Einfluss vorgenannter Mittel stehen.
Schultaschen und Kleidungsstücke sollten nicht unbeaufsichtigt bleiben. Wertsachen wie z. B. Geld, Fahrkarten und Ausweispapiere sollten die Schüler(innen) stets mit sich führen. Für den Sportunterricht gelten besondere Regelungen. Fahrräder sind zum Schutz vor Diebstählen im „Fahrradkäfig“ abzustellen. Es ist darauf zu achten, dass der Käfig abgeschlossen wird. Für den Verlust von Gegenständen haftet der Schulträger nicht.
Der Parkplatz ist kein Teil des Schulhofs und damit aus Sicherheitsgründen kein Aufenthaltsbereich für Schülerinnen und Schüler.
- Rauchen: Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.
Zum Schulgelände gehören auch die angrenzenden Bürgersteige sowie die Bereiche vor den Eingängen zum Schulhof bzw. zum Schulgelände.
Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist laut Gesetz erst Personen ab 18 Jahren erlaubt. Alle, die außerhalb des Schulgeländes rauchen, haben sich so zu verhalten, dass im Umfeld unserer Schule niemand gestört oder belästigt und nichts verunreinigt wird.
- Aufenthalt im Schulgebäude: Der Aufenthalt im Schulgebäude erfordert in besonderem Maß gegenseitige Rücksichtnahme.
Die auf dem Hof üblichen Lauf- und Ballspiele werden im Schulgebäude selbstverständlich unterlassen. Die Treppen und Böden halten wir aus Sicherheitsgründen frei. In jedem Klassen- und Funktionsraum hängen Merkblätter aus, auf denen beschrieben ist, wie sich die Schüler(innen) bei Bränden und anderen Notfällen verhalten sollen. Schüler(innen) und Lehrer(innen) verlassen auf den angegebenen Wegen das Gebäude und sammeln sich auf dem vorgesehenen Platz. In jedem Notfall ist unverzüglich eine Aufsicht führende Lehrperson, der Hausmeister oder die Schulleitung zu informieren.
- Verhalten während der Unterrichtszeit: Der Unterricht hat an unserer Schule oberste Priorität. Wir wollen, dass er in einer konstruktiven und störungsfreien Atmosphäre stattfinden kann.
Durch Pünktlichkeit, Mitarbeit, Aufmerksamkeit, Disziplin und das Unterlassen von Störungen tragen die Schüler(innen) zum Unterrichtserfolg bei. Sie bringen zum Unterricht die notwendigen Hilfsmittel wie Bücher, Hefte, Zeichengeräte in ordnungsgemäßem Zustand mit und führen die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig aus.
Essen, Trinken, Kaugummikauen sowie das Tragen von Mützen sind im Unterricht nicht gestattet; zudem ist generell auf angemessene Kleidung zu achten.
Im Schulgebäude und auf dem Hof ist das Lärmen während der Unterrichtszeit zu unterlassen.
- Elektronische Geräte: In unserer Schule pflegen wir persönliche Begegnung und echte Kommunikation.
Das heißt, das Mitführen von eingeschalteten Mobilfunkgeräten, audiovisuellen oder anderen Geräten, die zur Datenaufzeichnung und/oder -übertragung fähig sind, ist im gesamten Schulgelände (Schulhaus und Schulhof) nicht gestattet.Auch Kopfhörer und Smartwatches dürfen dort nicht benutzt werden. Die Nutzung dieser Geräte in den Schulgebäuden bedarf der Erlaubnis durch eine Lehrkraft. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und erst am Ende des Schultages wieder ausgehändigt – im Wiederholungsfalle werden weitere Ordnungsmaßnahmen getroffen. Diese Regelungen dienen v.a. der Verringerung von Störungen während des Unterrichts und der Vermeidung von Gefahren auf dem Schulgelände.
Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft untersagt.
Für alle elektronischen Medien gilt: Jeder Missbrauch (Stichwort Cybermobbing), auch wenn er außerhalb der Schule erfolgt, aber Mitglieder der Schulgemeinschaft betrifft, wird streng geahndet.
Ausgenommen vom generellen Nutzungsverbot sind schulische Arbeitsgeräte. Ein Arbeitsgerät benötigt mindestens 9 Zoll (= 22,3 cm) Bildschirmdiagonale sowie die Möglichkeit, eine externe Tastatur zu nutzen.
Die folgenden Regeln gelten für Arbeitsgeräte:
1. Sie werden ausschließlich zu Unterrichtszwecken und schulischen Angelegenheiten genutzt. Sie dürfen daher durch Lehr- und Betreuungskräfte der Schule eingesehen und bei Verdacht auf störende Nutzung einbehalten werden.
2. Im Unterricht werden Arbeitsgeräte nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft genutzt. Die SuS dürfen die Geräte nur für die von der Lehrperson genannten schulischen Zwecke verwenden. Ansonsten verbleiben die Geräte in der Schultasche oder zugeklappt auf dem Tisch.
3. Ausschließlich SuS der Oberstufe dürfen schulische Arbeitsgeräte auch außerhalb des Unterrichts für schulische Belange nutzen. Die dafür ausgewiesenen Bereiche sind das Glashaus und Raum 112.
4. Die weiteren Bestimmungen regelt eine Benutzungsordnung für digitale Geräte.
- Verhalten vor Unterrichtsbeginn:
Die Schüler(innen) unserer Schule können sich ab 7:15 Uhr auf dem Schulhof und auf dem unteren Flur des Gebäudes aufhalten. Die Treppen müssen passierbar bleiben.
- Verhalten während der Pausen:
Die Schüler(innen) der Klassenstufen 5 bis einschließlich 9 dürfen das Schulgelände während der Pausen – wie auch in Freistunden – aus Gründen des Versicherungsschutzes nicht verlassen. In dringenden Fällen kann die Erlaubnis bei Nennung des Grundes und des Zieles erteilt werden.
Kleine Pausen: In den kleinen Pausen halten sich die Schüler(innen) grundsätzlich in den Klassenräumen auf. Sie nutzen die Zeit, um den reibungslosen Beginn der nächsten Stunde vorzubereiten; sie richten ihr Material, wischen die Tafel usw.
Große Pausen: Die Schüler(innen) können sich auf dem Hof und auf dem unteren Flur aufhalten. Die Treppen und Hauseingänge werden aus Sicherheitsgründen freigehalten, ebenso der Zugang zum Lehrerzimmer.
Das Bistro darf in der Zeit von 7:45 Uhr - 13:00 Uhr nur von Schüler(innen) ab der Klassenstufe 10 genutzt werden.
Der Schulhof darf mit Fahrrädern und Motorfahrzeugen nicht befahren werden.
- Verhalten nach Unterrichtsschluss:
Unsere Schüler(innen) dürfen sich nach Beendigung ihres Unterrichts im Glashaus, im Aufenthaltsraum und auf dem Hof aufhalten. Sie verhalten sich dort so, dass der noch stattfindende Unterricht nicht gestört wird. Auch die Arbeitsgemeinschaften nehmen selbstverständlich Rücksicht auf den laufenden Unterricht.
Diese Hausordnung wurde am 15.11.2023 von der Schulkonferenz beschlossen. Sie tritt am 01.12.2023 in Kraft.
Ein Hinweis auf die Allgemeine Schulordnung, die für alle Schulen des Saarlandes gilt:
Wenn ein Schüler wegen Krankheit oder wegen sonstiger nicht voraussehbarer, zwingender Gründe nicht am Unterricht teilnehmen kann, so ist die Schule darüber unverzüglich zu unterrichten (in der Regel telefonisch). Spätestens bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich sind.
Handyverbot auf dem Schulgelände
Offener Elternbrief
Liebe Eltern!
Am Otto-Hahn-Gymnasium gilt ein generelles Nutzungsverbot für Smartphones und entsprechende elektronische Geräte auf dem gesamten Schulgelände.
Die Gesamtkonferenz sieht diese Maßnahme aus mehreren Gründen als notwendig an:
- Schüler/innen - vor allem der Unterstufe - verbringen bereits vor Unterrichtsbeginn viel Zeit mit Rollenspielen, Aufbausimulationen u.ä. . Dies führte in der Vergangenheit in erhöhten Maße zu Unkonzentriertheit und Unruhe gerade in den ersten Unterrichtsstunden.
- Die allgegenwärtige Verfügbarkeit von sozialen Netzwerken wie Facebook, WhatsApp oder Instagram verursachen bei vielen Schülern einen häufig unbewussten Druck, jede Gelegenheit zu nutzen, um neue Nachrichten abzurufen oder zu beantworten.
Die Schulgemeinschaft erhofft sich durch das generelle Verbot eine Entlastung des Schulalltags für alle Schüler/innen.Die direkte Kommunikation miteinander soll wieder in den Focus rücken.
Darüber hinaus haben die Schüler/innen jederzeit die Möglichkeit vom Sekretariat aus Kontakt mit Ihnen aufzunehmen. Außerdem kann der Fachlehrer die Nutzung des Smartphones jederzeit erlauben.
Da das Elternhaus im Umgang mit Smartphones eine entscheidende Rolle spielt, hoffen wir auf Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelung.
(Bernd Bauer)