Änderung der Hausordnung

Die Schulkonferenz beschließt eine Änderung der Hausordnung zum 01.12.2023

Im Zuge der Nutzung digitaler Endgeräte wurde die Hausordnung im §7 wie folgt durch den Beschluss der Schulkonferenz am 15.11.2023 geändert. Diese Änderung gilt ab dem 01.12.2023.

Neue Bestandteile sind unterstrichen dargestellt. Kürzungen sind rot hinterlegt.

 

7. Elektronische Geräte: In unserer Schule pflegen wir persönliche Begegnung und echte Kommunikation.
Das heißt, das Mitführen von eingeschalteten Mobilfunkgeräten, audiovisuellen oder anderen Geräten, die zur Datenaufzeichnung und/oder -übertragung fähig sind, ist auf dem gesamten Schulgelände (Schulhaus und Schulhof) nicht gestattet.
Auch Kopfhörer und Smartwatches dürfen dort nicht benutzt werden. Die Nutzung dieser Geräte in den Schulgebäuden bedarf der Erlaubnis durch eine Lehrkraft. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und erst am Ende des Schultages wieder ausgehändigt – im Wiederholungsfalle werden weitere Ordnungsmaßnahmen getroffen. Diese Regelungen dienen v.a. der Verringerung von Störungen während des Unterrichts und der Vermeidung von Gefahren auf dem Schulgelände.

"Es entfällt:" Der Missbrauch elektronischer Geräte, die zunehmend auch als Medien zum Mobbing von Mitschülern und Mitschülerinnen verwendet werden (Stichwort Cyber-Mobbing), soll so verhindert werden.

Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft untersagt.

Für alle elektronischen Medien gilt: Jeder Missbrauch (Stichwort Cybermobbing), auch wenn er außerhalb der Schule erfolgt, aber Mitglieder der Schulgemeinschaft betrifft, wird streng geahndet.

Ausgenommen vom generellen Nutzungsverbot sind schulische Arbeitsgeräte. Ein Arbeitsgerät benötigt mindestens 9 Zoll (= 22,3 cm) Bildschirmdiagonale sowie die Möglichkeit, eine externe Tastatur zu nutzen.

Die folgenden Regeln gelten für Arbeitsgeräte:

1. Sie werden ausschließlich zu Unterrichtszwecken und schulischen Angelegenheiten genutzt. Sie dürfen daher durch Lehr- und Betreuungskräfte der Schule eingesehen und bei Verdacht auf störende Nutzung einbehalten werden.

2. Im Unterricht werden Arbeitsgeräte nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft genutzt. Die SuS dürfen die Geräte nur für die von der Lehrperson genannten schulischen Zwecke verwenden. Ansonsten verbleiben die Geräte in der Schultasche oder zugeklappt auf dem Tisch.

3. Ausschließlich SuS der Oberstufe dürfen schulische Arbeitsgeräte auch außerhalb des Unterrichts für schulische Belange nutzen. Die dafür ausgewiesenen Bereiche sind das Glashaus und Raum 112.

4. Die weiteren Bestimmungen regelt eine Benutzungsordnung für digitale Geräte.