Islamische Feiertage

Beurlaubung für religiöse Feste bei vorherigem formlosen schriftlichen Antrag.

Liebe Eltern,

an den folgenden islamischen Feiertagen

Ramadanfest/Zuckerfest (Ramazan Bayramı / Şeker Bayramı / Eid al-Fitr)

und

Opferfest (Kurban Bayramı / Eid al-Adha)

können Sie Ihr Kind für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien. Bitte geben Sie daher Ihrem Kind einen formlosen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung mit, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen. (siehe ASchO §9)


Mit freundlichen Grüßen

Oktay Üstüntaş-Weinand, stellvertretender Schulleiter