Liebe Eltern,
an den folgenden islamischen Feiertagen
Ramadanfest/Zuckerfest (Ramazan Bayramı / Şeker Bayramı / Eid al-Fitr)
und
Opferfest (Kurban Bayramı / Eid al-Adha)
können Sie Ihr Kind für jeweils einen Tag vom Unterricht befreien. Bitte geben Sie daher Ihrem Kind einen formlosen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung mit, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen. (siehe ASchO §9)
Mit freundlichen Grüßen
Oktay Üstüntaş-Weinand, stellvertretender Schulleiter