Hausordnung des Otto Hahn Gymnasiums
Die Hausordnung als pdf-Datei zum download
Gedeihliches Zusammenleben in der Schulgemeinschaft verlangt gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft sowie Verantwortungsgefühl. Gleiches Verhalten ist auch auf dem Schulweg gefordert. Der pflegliche Umgang mit den der Gemeinschaft anvertrauten Einrichtungen muss selbstverständlich sein. Für alle Mitglieder der Gemeinschaft besteht die Verpflichtung zur Mitarbeit.
Allgemeine Verhaltensregeln
- Sauberkeit:
Die Schüler sind verpflichtet, auf die Sauberkeit auf dem Schulgelände und im gesamten Schulgebäude zu achten. Jede Art der Verunreinigung durch Wegwerfen von Gegenständen, Verpackungen, Essensresten, Kaugummi sowie durch Ausspucken ist zu unterlassen. Auch die Toiletten sind sauber zu halten. Für die Sauberkeit der Unterrichtsräume und Flure ist jeder Schüler mit verantwortlich.
Für die mutwillige Beschmutzung und Beschädigung von Räumen und Einrichtungsgegenständen haften die Schüler. - Aufenthalt im Schulgebäude:
Der Aufenthalt im Schulgebäude erfordert in besonderem Maß gegenseitige Rücksichtnahme. Die auf dem Hof üblichen Lauf- und Ballspiele sind zu unterlassen. Es wird erwartet, dass sich die Schüler nicht auf Treppen und Böden setzen. - Rauschmittel:
Das Mitbringen, der Vertrieb, Erwerb und Genuss von Alkohol, Drogen, Tabakwaren und Rauschmitteln jeglicher Art ist auf dem Schulgelände verboten. Während der Unterrichtszeit darf kein Schüler unter dem Einfluss vorgenannter Mittel stehen. - Wertsachen:
Generell sollten Schultaschen und Kleidungsstücke nicht unbeaufsichtigt bleiben. Wertsachen und Ausweispapiere sollten die Schüler stets mit sich führen. Für den Sportunterricht gelten besondere Regelungen.
Fahrräder sind zum Schutz vor Diebstählen im "Fahrradkäfig" abzustellen. Es ist darauf zu achten, dass der Käfig abgeschlossen wird.
Für den Verlust von Gegenständen haftet der Schulträger nicht. - Sicherheit:
Das Werfen von Steinen, Kastanien, Schneebällen u.ä. ist wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr verboten. Das Mitbringen von Skateboards, Kickboards u.ä. ist untersagt. Ebenso ist das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, von Waffen, auch von Messern, verboten. - Verhalten in Notfällen:
In Notfällen ist unverzüglich eine Aufsicht führende Lehrperson, der Hausmeister oder die Schulleitung zu informieren.
In jedem Klassen- und Funktionsraum hängen Merkblätter aus, auf denen beschrieben ist, wie sich die Schüler bei Bränden verhalten sollen. Schüler und Lehrer verlassen auf den angegebenen Wegen das Gebäude und sammeln sich auf dem vorgesehenen Platz. - Fundgegenstände und Meldung besonderer Vorkommnisse:
Fundgegenstände sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
Diebstahl, Sachbeschädigung, Gefährdung der Gesundheit und Unfallgefahr müssen sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet werden.
- Vor der Unterrichtszeit:
Die Schüler können sich ab 7 Uhr auf dem Schulhof und auf den Fluren des Gebäudes aufhalten. Die Treppen müssen passierbar bleiben. - Während der Unterrichtszeit:
Durch Pünktlichkeit, Mitarbeit, Aufmerksamkeit und Disziplin tragen die Schüler zum Unterrichtserfolg bei. Sie bringen zum Unterricht die notwendigen Hilfsmittel wie Bücher, Hefte, Zeichengeräte in ordnungsgemäßem Zustand mit und führen die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig aus.
Im Schulgebäude und auf dem Hof ist das Lärmen während der Unterrichtszeit zu unterlassen. Essen, Trinken, Kaugummikauen, Mitführen von eingeschalteten Mobiltelefonen und audiovisuellen Geräten sowie das Tragen von Mützen ist im Unterricht nicht gestattet. - Während der Pausen:
Kleine Pausen: Die Schüler halten sich grundsätzlich in ihren Klassenräumen auf.
Große Pausen: Schüler der Klassenstufen 5-9 einschließlich dürfen das Schulgelände während der Pausen -wie auch in Freistunden- aus Gründen des Versicherungsschutzes nicht ohne Erlaubnis eines Lehrers verlassen. Die Erlaubnis kann bei Nennung des Zieles in dringenden Fällen erteilt werden.
Die Schüler können sich auf dem Hof und im untersten Flur aufhalten. Die Treppen und Hauseingänge sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten, ebenso der Zugang zum Lehrerzimmer.
Der Schulhof darf mit Fahrrädern und Motorfahrzeugen nicht befahren werden. - Nach Unterrichtsschluss:
Schüler dürfen sich nach Beendigung ihres Unterrichts im Glashaus, im Aufenthaltsraum und auf dem Hof aufhalten. Sie verhalten sich dort so, dass der noch stattfindende Unterricht nicht gestört wird. Auch von Arbeitsgemeinschaften wird diese Rücksichtnahme erwartet.
Saarbrücken, 1. August 2002
Dr. Gerd Brosowski, OStD
Ein Hinweis auf die Allgemeine Schulordnung, die für alle Schulen des Saarlandes gilt:
Wenn ein Schüler wegen Krankheit oder wegen sonstiger nicht voraussehbarer, zwingender Gründe nicht am Unterricht teilnehmen kann, so ist die Schule darüber unverzüglich zu unterrichten (in der Regel telefonisch). Spätestens bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fehlens ersichtlich sind.
