Abschlüsse
Ziel des Gymnasiums ist es, den Schüler zur allgemeinen Hochschulreife
zu führen, die er mit der Abiturprüfung am Ende der Klasse 12 erreicht.
Jedoch kann er die Schule auch mit einem Abschlusszeugnis
verlassen, das dem Hauptschul- oder dem mittleren Bildungsabschluss gleichgestellt ist, und er kann auch die fachgebundene
Fachhochschulreife erwerben.
Ein Schüler, der in die Klasse 10 versetzt ist und das Gymnasium am Ende der Klasse 9 verlässt,
erhält ein Abgangszeugnis, das dem Hauptschulabschluss gleichgestellt ist.
Er erhält diesen Gleichstellungsvermerk von der Schule
auch dann, wenn er zwar nicht nach Klasse 10 versetzt werden konnte, seine Leistungen in Klasse 9 jedoch nach den Kriterien der
Hauptschule den Hauptschulabschluss rechtfertigen. Diese Kriterien sind vor einiger Zeit stark abgemildert worden, und seither
hat jeder Schüler, der unsere Schule nach der Klasse 9 verlassen hat, den Hauptschulabschluss erhalten.
Ganz ähnlich ist die Regelung am Ende der Klasse 10; Versetzung nach Klasse 11 bedeutet Gleichstellung mit dem Realschulabschluss;
ansonsten entscheiden die Kriterien der Realschule, ob die Leistungen in Klasse 10 eine Gleichstellung mit dem Realschulabschluss zulassen.
Verlässt ein Schüler das Gymnasium am Ende der Klasse 11 und entsprechen seine Leistungen denen, die zum schulischen Teil der Fachhochschulreife
genügen, so erhält er beim Kultusministerium ein entsprechendes Zeugnis.
